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Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen (AGB)


Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma EDV Systemhaus Unna, Milanweg 10, D-59425 Unna, Deutschland, und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt die Firma EDV Systemhaus Unna nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn die Firma EDV Systemhaus Unna diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.  Die Frima EDV Systemhaus Unna hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.

Die Firma EDV Systemhaus Unna kann darüber hinaus ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen („Vertragsübernahme“).

Produktänderungen

Die Produkte von der Firma EDV Systemhaus Unna bestehen aus Software (im nachfolgenden Waren genannt), welche ständig weiterentwickelt und verbessert werden. Dem entsprechend behält sich die Firma EDV Systemhaus Unna jederzeit technische und optische Änderungen der vertriebenen Waren und Lösungen vor.

Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche Eigentum der Firma EDV Systemhaus Unna.

Zahlungsmodalitäten

Nach Ablauf von festgelegten Zahlungsfristen für die termingerechte Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung gestellt werden. Kosten, die durch nicht termingerechte Zahlungen verursacht werden, wie zum Beispiel Verlängerungskosten, Protestkosten, Anwaltskosten, usw. gehen zu Lasten des säumigen Käufers. Wir behalten uns vor, bis zum Vorliegen einer positiven Kreditauskunft, Barzahlung oder Zahlung gegen Nachnahme zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wechsel und Schecks werden als Zahlungsmittel nicht angenommen. Teilzahlungen werden nicht akzeptiert. Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die Firma EDV Systemhaus Unna berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages oder von dem gesamten Vertrag zurückzutreten, oder für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder Sicherstellung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.
Rücklastschriften werden unverzüglich an ein Inkasso Unternehmen weitergeleitet. In jedem Falle sind die Inkassogebühren im vollem Maße zu tragen. Sollte sich im Verlauf des Mahnwesens herausstellen, dass der Käufer bereits vor erfolgter Bestellung wissentlich zahlungsunfähig war, werden wir unverzüglich Anzeige gem. StGB wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft stellen.

Im Falle einer Annahmeverweigerung können dem Käufer durch die Firma EDV Systemhaus Unna wahlweise 25% der Kaufsumme als Schadenersatz in Rechnung gestellt werden oder die Firma EDV Systemhaus Unna kann auf Abnahme der Ware bestehen.

Handelt es sich bei den noch nicht bezahlten Waren um Produkte aus Sonderaktionen, ist nach Ablauf von 4 Wochen nach dem Ablaufdatum der Sonderaktion der reguläre Verkaufspreis der Waren wiederum gültig. Der Differenzbetrag zwischen Sonderaktionspreis und regulärem Verkaufspreis wird dem Käufer nachträglich in Rechnung gestellt.

Stornierungen/Kündigungen

Stornierungen von Waren oder Produkten, die speziell für einen Kunden entwickelt oder angepasst wurden, bedürfen der Schriftform und gelten nur mit schriftlicher Bestätigung durch die Firma EDV Systemhaus Unna als akzeptiert. Die Firma EDV Systemhaus Unna behält sich vor, die Stornierung in solchen Fällen zu verweigern.

Kündigungen von Verträgen im Bereich Hosting oder Service Level Agreements (SLA\'s) bedürfen ebenfalls der Schriftform und gelten nur mit schriftlicher Bestätigung durch die Firma EDV Systemhaus Unna als akzeptiert, der Standardkündigungszeitraum beträgt hier immer 3 Monate zum Halbjahresende.

Reklamationen

Wir sind stets bemüht, nur absolut zuverlässige Qualitätsprodukte zu liefern. Unsere Produkte und Lösungen sind teilweise Open-Source Produkte - jedwede Reklamation, die im Zusammenhang mit dem Eingriff in die Programmstruktur oder Befehls-Syntax der von der Firma EDV Systemhaus Unna gelieferten Produkte steht, ist ausgeschlossen.

Haftung

Die Haftung für Folgekosten jedweder Art, die durch Nicht- oder Falschlieferung oder Nichtfunktion von bei Firma EDV Systemhaus Unna bezogenen Waren entstehen, wird ausgeschlossen. Die von der Firma EDV Systemhaus Unna gelieferten Waren sind teilweise Open-Source Produkte, das heißt der Quellcode der Waren wird mitgeliefert und dem Käufer die Möglichkeit eröffnet, in die Programmstruktur und Befehls-Syntax der Waren einzugreifen. Eine mögliche Haftung bezieht sich daher ausschließlich nur auf die von Firma EDV Systemhaus Unna gelieferten und vom Käufer oder Dritten nicht veränderten Ware. Eine Haftung auf eine in jedweder Form geänderten Ware ist ausgeschlossen. Bei Haftung von der Firma EDV Systemhaus Unna bezieht sich diese ausschließlich auf den Warenwert der gelieferten Waren.

Datenschutz

Die Firma EDV Systemhaus Unna erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Sofern Waren unseres Angebotes bestellt werden, kann zum Zwecke der Nutzung, Durchführung und Abrechnung die Weitergabe personalisierter Daten an Dritte erforderlich sein. Diese Daten werden nur im für die Auftragsabwicklung erforderlichen Maße gespeichert oder weitergegeben. Auch Dritte, an die Daten des Kunden im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls weitergegeben werden, sind im übrigen an die gesetzlichen Vorschriften für den Umgang mit personenbezogenen Daten gebunden.
Soweit die Firma EDV Systemhaus Unna gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet ist, übermittelt die Firma EDV Systemhaus Unna Daten an die jeweils auskunftsberechtigten Stellen.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Unna in Westfalen, jedoch nur, wenn der Kunde Vollkaufmann ist.

Schlussbestimmungen

Für die von der Firma EDV Systemhaus Unna auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist.

Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt.

Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. Geltung
Wir bestellen unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Nehmen wir die Ware ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten die Allgemeinen Lieferbedingungen des Vertragspartners angenommen. Bei der Abgabe von Angeboten hat der Auftragnehmer das Einverständnis mit unseren Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu erklären. Wenn eine solche ausdrückliche Erklärung unterbleibt, gilt die Ausführung unserer Bestellung in jedem Fall als Anerkennung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

2. Bestellungen
Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt sind.

3. Bestätigung
Unsere Bestellungen bzw. Bestelländerungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Bestelldatum vom Lieferanten zu bestätigen, andernfalls behalten wir uns vor , sie zurückzuziehen, ohne dass für uns Kosten entstehen.

4. Lieferzeit und Folgen verzögerter Lieferung
Bestätigte Liefertermine beziehen sich auf den Eingang in unserer Warenannahme und sind verbindlich. Erkennbare Lieferverzögerungen hat uns der Lieferant mitzuteilen. Soweit der Lieferant die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, können wir vom Vertrag zurücktreten, und/oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen, wenn wir erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt haben. Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen können nicht verlangt werden, wenn der Lieferant die nicht oder nicht wie geschuldet erbrachte Leistung nicht zu vertreten hat. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Lieferant die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt oder die sofortige Geltendmachung des Schadensersatz oder Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen rechtfertigen. Ein solcher Fall ist insbesondere bei Fixgeschäften gegeben.

Stand: Januar 2009

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